|
Die EU Verordnung 178/2002 |
|
|
|
|
Die EU Verordnung erfordert das sammeln und speichern sowie Kennzeichnung an vielen Stellen des Betriebes.
Hier eine schematische Darstellung wie die Rückverfolgung in die betrieblichen Prozesse integriert werden kann:

An allen für die Rückverfolgung relevanten Stationen innerhalb eines Betriebes werden Computer eingesetzt um die Bewegungen der Ware zu erfassen. Dazu werden Waagen zur genauen Gewichtsermittlung, Etikettendrucker zur Erstellung der Warenkennzeichnung und Barcodescanner zur schnellen Erfassung eingesetzt.
Alle diese Fähigkeiten sind in der Softwarelösungen von flagranto integriert.
|