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Warenrückverfolgung im Handel |
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Die sichere Verfolgung des Warenflusses wird auch im Handel immer wichtiger.
Zwar hat der Vorlieferant (bei verpackter Ware) entsprechende Kennzeichnungspflichten (Chargen oder Lot-Nummern auf der Ware) und der Handel muss diese Kennzeichnungen nicht selber anbringen, es besteht aber aus gesetzlichen Gründen (siehe auch Beitrag zur EU Verordnung) bei einigen Produkten trotzdem die Pflicht der Aufzeichnung von Warenströmen.
Das gilt insbesondere für Produkte tierischer Herkunft die zum Verzehr weiterverkauft werden.
Der Händler muss in seinem System die Warenrückverfolgung dieser Produkte sicherstellen, die an gewerbliche Verbraucher (Beispiel Restaurants und Großküchen) oder an Wiederverkäufer (Beispiel Wochenmarkthändler, Frischdienste) geliefert werden.
Weitere Beratung dazu gerne unter Telefon 04409 - 8395 oder per
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